Presse

 
Berlin/Winnenden, 12.02.2021
MTA-Reformgesetz

Zustimmung auch des Bundesrates - Steiger: „Starkes, wichtiges Signal“


Der Bundesrat hat heute in der exakt 1000. Sitzung seit seinem Bestehen dem „Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“ (MTA-Reform-Gesetz) zugestimmt. Dieses war am 28. Januar 2021 bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.

„Ich freue mich sehr über die heutige Entscheidung des Bundesrates. Auch die Länderkammer des Parlaments hat damit ein starkes, wichtiges Signal mit Blick auf die Zukunft der rettungsdienstlichen Versorgung in ganz Deutschland gesetzt: Die Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter kommt! Entscheidend ist nun, dass das MTA-Reformgesetz von den Ländern so zügig wie möglich und vor allem bundeseinheitlich umgesetzt wird“, erklärt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung. „Wir können morgen, am 13. Februar, auf den 45. Jahrestag des modernen Berufsbildes hauptamtlicher Sanitäter zurückblicken, das von der Björn Steiger Stiftung im Jahr 1976 geschaffen wurde. Aus dem damaligen Berufsbild gingen später der Rettungsassistent und danach der Notfallsanitäter hervor und ich freue mich, dass mit Blick auf die berufliche Zukunft in der rettungsdienstlichen Versorgung nun ein weiteres wegweisendes Kapitel beginnen wird - dank der wichtigen Beschlüsse des Bundesrates und zuvor unseres Parlaments.“

Das MTA-Reformgesetz sieht vor, dass Notfallsanitäterinnen und -sanitäter bis zum Eintreffen einer Notärztin bzw. eines Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen (auch teleärztlichen) Versorgung „heilkundliche Maßnahmen, einschließlich heilkundlicher Maßnahmen invasiver Art“ eigenverantwortlich durchführen dürfen. Voraussetzung ist, dass sie diese in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und die Maßnahmen zudem erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von Patientinnen und Patienten abzuwenden.


Björn Steiger Stiftung

Auf dem Heimweg vom Schwimmbad wurde der achtjährige Björn Steiger von einem Auto erfasst. Es dauerte fast eine Stunde bis der Krankenwagen eintraf. Björn starb am 3. Mai 1969 nicht an seinen Verletzungen, er starb am Schock. Seine Eltern Ute und Siegfried Steiger gründeten daraufhin am 7. Juli 1969 die Björn Steiger Stiftung als gemeinnützige Organisation mit dem Ziel, die deutsche Notfallhilfe zu verbessern. Meilensteine dieses Engagements sind z. B. die Einführung der bundesweit einheitlichen und kostenfreien Notrufnummern 110/112, der Aufbau der Notruftelefonnetze an deutschen Straßen, die Einführung des Sprechfunks im Krankenwagen und der Aufbau der Luftrettung. Aktuelle Initiativen widmen sich insbesondere dem Kampf gegen den Herztod, der Breitenausbildung in Wiederbelebung, der Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für den Notfall, dem Frühgeborenentransport und vor allem der Optimierung des Rettungsdienstes.

Weitere Informationen:

Béla Anda

Björn Steiger Stiftung
Max-Eyth-Straße 7
71364 Winnenden
T +49 7195-30 55-0
E pressestelle@steiger-stiftung.de
H www.steiger-stiftung.de