Die Björn Steiger Stiftung bewertet die vorgelegten Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates für den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung als zweischneidiges Schwert. Aus Sicht der Stiftung stärken die Empfehlungen an wichtigen Stellen die Qualität der Rettungsdienststrukturen, stellen aber den föderalen Status quo über eine bundeseinheitliche Steuerung, die Kernanliegen einer modernen Notfallversorgung sein sollte. Verhandelt werden die Empfehlungen in der Bundesratssitzung am 12. Juni 2026.
Die Empfehlungen des federführenden Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten des Bundesrates zur Reform der Notfallversorgung (BR-Drucksache 255/1/26) bilden die Grundlage für die Stellungnahme des Bundesrates in dessen Sitzung am 12. Juni 2026.
Stiftung sieht positive Ansätze
Die Stiftung begrüßt mehrere Empfehlungen, die langjährige Forderungen aufgreifen: die softwarebasierte standardisierte Notrufabfrage als verbindliche Leistungsvoraussetzung, ein verpflichtendes Gesundheitsleitsystem bis Ende 2029, die Absicherung von Vorhalte- und Investitionskosten für Gebäude und Fahrzeuge und die Lockerung der Bindung von Personalkosten an die Grundlohnrate.
„Dass der Bundesrat die softwarebasierte Notrufabfrage und das Gesundheitsleitsystem verpflichtend gestaltet, ist ein wichtiges Signal. Die Steuerung Hilfesuchender in die passende Versorgungsstruktur und die Reduktion von Fehlbeanspruchungen des Rettungsdienstes müssen gewährleistet werden”, sagt Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer Rettungsdienst der Björn Steiger Stiftung. „Die Vorhaltekosten für Autos und Gebäude machen einen wesentlichen Anteil der Gesamtkosten im Rettungsdienst aus. Sie im Gesetz zu verankern, ist Voraussetzung dafür, dass die neue Leistung dauerhaft und flächendeckend finanzierbar bleibt.“
Ebenfalls positiv bewertet die Stiftung die Förderung der Weiterentwicklung bestehender Systeme. „Dass auch die Weiterentwicklung der Systeme förderfähig wird, sorgt dafür, dass Vorreiterländer für ihren Mut belohnt werden”, so Chwojka weiter.
Kritische Punkte
So sehr die Stiftung die strukturellen Fortschritte würdigt, so deutlich warnt sie vor einer schleichenden Aushöhlung des Reformkerns. Im Zentrum der Kritik steht die drohende Schwächung der bundesweiten Qualitätssteuerung.
Der Bundesrat will die Rahmenempfehlungen des Fachgremiums medizinische Notfallrettung zu unverbindlichen Orientierungshilfen herabstufen und eine Zwei-Drittel-Sperrminorität der Länder für Mindeststandards zu Notrufabfrage, Einsatzleitsystemen, Telemedizin und Notfallsanitäter-Kompetenzen schaffen. Besonders kritisch sieht die Stiftung die Streichung der Befugnis des Bundesministeriums für Gesundheit zur Fristsetzung und ersatzweisen Erstellung von Rahmenempfehlungen, mit der dem Bundesministerium ein wirksames Instrument genommen würde.
„Ohne sie können dringend benötigte bundesweite Standards über Jahre blockiert werden, ohne dass irgendjemand eingreifen kann. Das ist keine föderale Rücksichtnahme, das ist eine Einladung zum Stillstand”, erklärt Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger.
Ebenso kritisch bewertet die Stiftung eine Aufweichung verbindlicher Eintreffzeiten des Rettungsdienstes zu „Zielgrößen“ und verlängerte Übergangsfristen von bis zu 36 Monate bei der Abrechnung. „Wer verbindliche Eintreffzeiten zu unverbindlichen Zielgrößen herabstuft, nimmt der Versorgungssicherheit genau die Parameter, an denen sie sich objektiv bemessen lassen muss”, so Steiger.
Auch die Rückverlagerung besonderer Einsatzmittel wie Gemeindenotfallsanitäter und Akuttransportwagen in Landesrecht sieht die Stiftung mit Sorge.
„Die Zukunft der Notfallversorgung liegt in einer bedarfsgerechten Ressourcensteuerung”, erklärt Steiger. „Wer bundesweit neue Versorgungsformen etablieren will, braucht bundesweite Qualitäts- und Einsatzstandards.”
Weitgehend unbeantwortet sieht die Stiftung zudem die zentrale Frage der Reform: Wer übernimmt die Verantwortung für die sektorenübergreifende Steuerung Hilfesuchender? „Solange die Notfallversorgung entlang von Zuständigkeitsgrenzen organisiert wird, bleiben Fehlsteuerungen, Doppelstrukturen und regionale Unterschiede bestehen”, so Steiger.
Appell der Stiftung
Die Björn Steiger Stiftung appelliert an Bundesrat und Bundestag, die strukturellen Fortschritte des Entwurfs zu erhalten, die Finanzierung verlässlich abzusichern und die bundesweite Qualitätssteuerung nicht einem föderalen Kompromiss zu opfern.
„Eine Notfallversorgung, die bundesweit finanziert wird, braucht auch bundesweit verbindliche Qualitätsstandards”, fasst Pierre-Enric Steiger zusammen. „Wer die Steuerung zersplittert, riskiert eine dauerhaft unterschiedliche Versorgungsqualität nach Wohnort. Die Notfallreform darf nicht an der Frage scheitern, wer zuständig ist. Sie muss daran gemessen werden, ob sie Patienten besser versorgt.”
Weitere Informationen zu den Empfehlungen der Ausschüsse und eine Einordnung der Björn Steiger Stiftung unter https://rettungslandschaft.steiger-stiftung.de/260603-bundesrat-zur-notfallreform/.
Über die Björn Steiger Stiftung:
Die Björn Steiger Stiftung wurde 1969 von Ute und Siegfried Steiger gegründet, nachdem ihr Sohn nach einem Verkehrsunfall an den Folgen unzureichender Notfallversorgung verstarb. Seitdem engagiert sich die Stiftung unermüdlich für die Verbesserung des Rettungswesens in Deutschland. Zu ihren wegweisenden Initiativen zählen unter anderem die Einführung der Notrufnummern 110/112, Gründung und Aufbau der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) sowie die Einrichtung von Notrufsäulen an Bundes- und Landstraßen. Die Stiftung verfolgt das Ziel, auf Missstände im Bereich der Notfallhilfe aufmerksam zu machen, den öffentlichen Diskurs anzustoßen und mit eigenen Projekten, wie dem Baby-Notarztwagen oder Herzsicher, und konkreten Lösungen zu einer besseren Notfallversorgung beizutragen – so auch 2025 mit der Einreichung einer Verfassungsbeschwerde zur Schaffung einheitlicher Regelungen im Rettungsdienst. Seit 2024 engagiert sich die Stiftung in konsequenter Weiterentwicklung ihrer Geschichte mit einem eigenen Bereich in der Vermeidung von Verkehrsunfällen. Weitere Informationen unter: www.steiger-stiftung.de
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen