„Endlich Bewegung nach Jahrzehnten des Stillstands“ – Björn Steiger Stiftung würdigt Notfallreform der Bundesregierung

Stiftung lobt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ausdrücklich für historischen Paradigmenwechsel – mahnt Nachbesserungen bei Hilfsfristen, Leitstellenerreichbarkeit und Outcome-Qualität an und stellt sich klar hinter die Ministerin, gegen Kritik aus der ärztlichen Selbstverwaltung.

Die Björn Steiger Stiftung begrüßt den am 22. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung als den politisch wichtigsten Fortschritt in der deutschen Rettungsdienstpolitik seit Jahrzehnten.

Mit der geplanten Verankerung der medizinischen Notfallrettung als eigenständige Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, der bundesweit verpflichtenden Ersthelfer-Alarmierung samt AED-Kataster, der standardisierten Notrufabfrage sowie einem Fachgremium für bundeseinheitliche Qualitätsstandards, greift Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zentrale Reformansätze auf, die bereits seit Jahren diskutiert werden.

„Wir verneigen uns vor dem politischen Mut der Ministerin. Was Frau Warken in wenigen Monaten auf den Weg gebracht hat, haben sechs Bundesgesundheitsminister vor ihr nicht geschafft. Der Rettungsdienst wird endlich als das anerkannt, was er ist: hochspezialisierte Medizin und nicht mehr ein Krankentransport mit Blaulicht. Das ist ein historischer Tag für die Notfallmedizin in Deutschland“, sagt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung.

Was die Stiftung ausdrücklich lobt
Die Stiftung sieht im Gesetzentwurf zentrale Forderungen erfüllt, für die sie sich seit ihrer Gründung 1969 einsetzt:

  • Paradigmenwechsel im SGB V: Mit dem neuen § 30 SGB V wird die medizinische Notfallrettung erstmals als eigenständige Sachleistung der GKV verankert – und nicht länger als bloßer Fahrtkostenersatz. Das ist die Grundsatzentscheidung, auf die Notfallmediziner, Rettungsdienstpraxis und Patienten seit über zwei Jahrzehnten warten.
  • Bundesweit verpflichtende Ersthelfer-Alarmierung und AED-Kataster: Das therapiefreie Intervall bei Herz-Kreislauf-Stillstand ist die größte vermeidbare Todesursache in Deutschland. Mit der Verpflichtung zur digitalen Ersthelfer-Alarmierung und zur Nutzung des AED-Katasters macht der Bund aus regionalen Pilotprojekten ein bundeseinheitliches Schutznetz.
  • Standardisierte, softwarebasierte Notrufabfrage: Die jahrzehntelange Heterogenität in der Notrufabfrage deutscher Leitstellen wird zur Geschichte. Das ist ein massiver Qualitäts- und Patientensicherheitsgewinn.
  • Fachgremium für bundeseinheitliche Qualitätsstandards: Erstmals existiert in Deutschland eine bundesweite Plattform, die Rahmenempfehlungen zu Telemedizin, Einsatzleitsystemen, Notfallsanitäterkompetenzen und Weiterbildung erarbeitet. Der Flickenteppich aus 16 Landeslogiken bekommt endlich eine bundesweite Klammer.
  • Telenotarzt und Telemedizin: Die rechtssichere Verankerung notärztlicher telemedizinischer Versorgung ist ein wichtiger Hebel gegen den Ärztemangel und für eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Notfallmedizin.
  • Schluss mit dem 2.000-Euro-Risiko für Patienten: Mit der Sachleistungslogik entfällt das bislang reale Risiko, dass Versicherte für einen Rettungseinsatz mit bis zu 2.000 Euro selbst zur Kasse gebeten werden, wenn die Krankenkasse den Einsatz hinterher als nicht notwendig einstuft.

Wo der Bundestag nachbessern muss
Bei aller Zustimmung benennt die Stiftung klar die Lücken, die im parlamentarischen Verfahren geschlossen werden müssen. Andernfalls bliebe die Reform – so wichtig sie ist – auf halbem Weg stehen.

  • Bundeseinheitliche, medizinisch begründete Hilfsfrist fehlt. Internationale Leitlinien und medizinische Fachgesellschaften fordern professionelle Hilfe nach 8 bis 10 Minuten. In Deutschland gelten bis zu 17 Minuten als rechtmäßig. Diese strukturelle Schutzlücke wird vom Entwurf nicht angefasst – obwohl sie aktuell Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 656/25 vor dem Bundesverfassungsgericht ist.
  • Erreichbarkeit der 112-Rettungsleitstellen ungeregelt. Während für die Akutleitstelle der 116117 Erreichbarkeitsvorgaben festgelegt werden, fehlen entsprechende Vorgaben für die 112 – also genau dort, wo lebensbedrohliche Notfälle entgegengenommen werden. Das ist systemisch inkonsistent.
  • Outcome-Qualitätsziele fehlen. Das Gesetz verpflichtet zur Datenerhebung, schreibt aber keine Outcome-Indikatoren wie das 30-Tage-Überleben nach Herzstillstand mit gutem neurologischen Ergebnis fest. Solange Deutschland sich nicht am internationalen Outcome-Standard messen lässt, bleibt die Lücke zu Skandinavien bestehen.
  • Helfer-vor-Ort-Problematik bleibt Landesrecht. Die Stiftung warnt insbesondere vor der neuen baden-württembergischen HvO-Verordnung, die statistische Hilfsfristen kaschiert, ohne notfallmedizinische Mindestqualität sicherzustellen.
  • 10-Euro-Zuzahlung im Notfall überdenken. Eine Zuzahlung im Notfall – auch wenn niedrig angesetzt – kann bei vulnerablen Gruppen die Hemmschwelle erhöhen, den Notruf zu wählen. Notfallversorgung muss grundsätzlich frei vom finanziellen Vorbehalt sein.


„Wir reden hier nicht über Schönheitskorrekturen. Wir reden über Menschen, die sterben, weil der Rettungswagen zu spät kommt. Frau Warken hat den Mut bewiesen, das System anzufassen. Jetzt ist der Bundestag in der Pflicht, die letzten Lücken zu schließen – insbesondere bei der Hilfsfrist und der Erreichbarkeit der 112“, macht Pierre-Enric Steiger deutlich

Klarer Rückhalt für die Ministerin gegen Kritik aus der ärztlichen Selbstverwaltung
Die Björn Steiger Stiftung stellt sich in der aktuellen Debatte an die Seite der Bundesgesundheitsministerin. Die teils scharfe Kritik, die in den vergangenen Tagen aus Teilen der ärztlichen Selbstverwaltung am Entwurf geäußert wurde, teilt die Stiftung in dieser Form nicht. Jede substanzielle Strukturreform trifft in Deutschland zunächst auf Widerstand derjenigen, deren gewohnte Strukturen sie berührt. Das war beim Hausarztvertrag so, bei der Krankenhausreform und zuletzt bei der ePA – und es ist bei der Notfallreform nicht anders. Die Intensität dieser Kritik bestätigt aus Sicht der Stiftung eher die Notwendigkeit der Reform, als dass sie deren Qualität in Frage stellt.

„Die Björn Steiger Stiftung steht in dieser Frage fest an der Seite von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken“, sagt Pierre-Enric Steiger. „Wer einen echten Strukturwandel angeht, wird zwangsläufig diejenigen irritieren, die vom alten System profitieren. Die Ministerin hat die Patientenperspektive über Partikularinteressen gestellt. Wir bitten die Ministerin ausdrücklich, sich von der Lautstärke der aktuellen Kritik nicht beirren zu lassen.“

Die Stiftung betont, dass fachliche Einwände im parlamentarischen Verfahren selbstverständlich sorgfältig geprüft und wo nötig berücksichtigt werden müssen. Das ändert aber nichts daran, dass der Gesamtkurs der Reform stimmt. Eine Verzögerung oder Verwässerung aus Gründen des Besitzstandsschutzes wäre aus Patientensicht nicht hinnehmbar.

Verhältnis zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 656/25
Die Stiftung stellt klar: Der Reformentwurf macht ihre Verfassungsbeschwerde gegen das baden-württembergische Rettungsdienstgesetz nicht obsolet, sondern bestätigt deren Diagnose. Der Bund erkennt mit der neuen Sachleistungslogik an, dass die bisherige Konstruktion strukturell unzureichend war. Die zentrale verfassungsrechtliche Frage einer medizinisch begründeten Hilfsfrist nach Art. 2 Abs. 2 GG bleibt weiterhin ungeregelt und damit Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Die Stiftung erwartet hier eine Grundsatzentscheidung, die alle 16 Bundesländer betreffen wird.

Gesamtfazit: Ein historischer Moment für die Notfallmedizin
Nach Jahrzehnten des politischen Stillstands bewegt sich endlich etwas in die richtige Richtung – und zwar substanziell. Die Björn Steiger Stiftung lobt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für einen Reformschritt, an dem ihre Vorgänger gescheitert sind. Die Reform ist nicht perfekt. Aber sie ist gut. Und sie ist überfällig. Es wäre fatal, das Gute jetzt zu zerreden. Der Bundestag sollte den Entwurf zügig beschließen – und an den benannten Stellen nachbessern. Die Stiftung steht der Bundesregierung und den Fraktionen für die fachliche Begleitung zur Verfügung.

Die Björn Steiger Stiftung wird die Reform im parlamentarischen Verfahren konstruktiv-kritisch begleiten und die parallel laufende Verfassungsbeschwerde mit voller Konsequenz weiterführen. Beide Wege – die politische Reform durch den Gesetzgeber und die verfassungsrechtliche Klärung durch das Bundesverfassungsgericht – greifen ineinander und führen gemeinsam zu dem Ziel, für das sich die Stiftung seit über 55 Jahren einsetzt: dass in Deutschland niemand mehr stirbt, weil ihm rechtzeitige notfallmedizinische Hilfe verwehrt bleibt.

Weiterführende Informationen unter rettungslandschaft.steiger-stiftung.de


Über die Björn Steiger Stiftung:
Die Björn Steiger Stiftung wurde 1969 von Ute und Siegfried Steiger gegründet, nachdem ihr Sohn nach einem Verkehrsunfall an den Folgen unzureichender Notfallversorgung verstarb. Seitdem engagiert sich die Stiftung unermüdlich für die Verbesserung des Rettungswesens in Deutschland. Zu ihren wegweisenden Initiativen zählen unter anderem die Einführung der Notrufnummern 110/112, Gründung und Aufbau der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) sowie die Einrichtung von Notrufsäulen an Bundes- und Landstraßen. Die Stiftung verfolgt das Ziel, auf Missstände im Bereich der Notfallhilfe aufmerksam zu machen, den öffentlichen Diskurs anzustoßen und mit eigenen Projekten, wie dem Baby-Notarztwagen oder Herzsicher, und konkreten Lösungen zu einer besseren Notfallversorgung beizutragen – so auch 2025 mit der Einreichung einer Verfassungsbeschwerde zur Schaffung einheitlicher Regelungen im Rettungsdienst. Seit 2024 engagiert sich die Stiftung in konsequenter Weiterentwicklung ihrer Geschichte mit einem eigenen Bereich in der Vermeidung von Verkehrsunfällen. Weitere Informationen unter: www.steiger-stiftung.de

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