„Das Fundament steht – aber die Länder sägen am tragenden Balken“: Björn Steiger Stiftung nimmt Stellung zum Bundesratsbeschluss zur Notfallreform

Stiftung wertet die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Reform der Notfallversorgung (BR-Drs. 255/26) als Etappensieg: Grundarchitektur unbestritten, standardisierte Notrufabfrage bis Ende 2029 verbindlich. Zugleich warnt sie: Mit der Entkernung des Fachgremiums und der Streichung jeder Bindungswirkung demontieren die Länder genau die bundeseinheitliche Verbindlichkeit, die der einzige Grund dieser Reform ist. 

Winnenden, 12. Juni 2026. Der Bundesrat hat heute in seiner 1066. Sitzung umfassend zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung Stellung genommen. Die Björn Steiger Stiftung bewertet die Beschlüsse in ihrer Stellungnahme als Etappensieg für eine moderne Notfallversorgung – und zugleich als Warnsignal: Die Länder versuchen, die Reform an ihrer entscheidenden Stelle zu entkernen, bei der Verbindlichkeit bundesweit einheitlicher Standards. 

„Die gute Nachricht des heutigen Tages: Niemand bestreitet mehr, dass dieses System reformiert werden muss. Die schlechte Nachricht: Kaum ist der Konsens da, beginnt das alte Spiel – jeder will die Reform, aber bitte ohne Verbindlichkeit für das eigene Land. Genau dieses Spiel hat in Deutschland seit Jahrzehnten Bestand, und es kostet jeden Tag Menschenleben“, erklärt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung.

Das Fundament steht – drei echte Fortschritte 

Kein Land stellt die Grundarchitektur der Reform mehr infrage: Rettungsdienst als eigenständiger Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, Akutleitstellen, Integrierte Notfallzentren, gemeinsames Gesundheitsleitsystem. Wofür die Stiftung seit Jahren – bis hin zur Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe – gekämpft hat, ist heute parteiübergreifender Konsens. Drei Beschlüsse gehen über den Regierungsentwurf hinaus und werden ausdrücklich begrüßt: 

  • Standardisierte Notrufabfrage mit Datum: Die softwarebasierte standardisierte Notrufabfrage ist in allen Leitstellen verbindlich bis zum 31. Dezember 2029 einzuführen und wird Voraussetzung für die Bildung des Gesundheitsleitsystems. 
  • Gesundheitsleitsystem als Pflicht: Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, mit den Leitstellen ein Gesundheitsleitsystem zu bilden – nicht mehr nur auf Antrag. Die Vernetzung von 112 und 116117 darf keine Option sein. 
  • Ende der Kompetenz-Lotterie eingeleitet: Der Bundesrat fordert bundeseinheitliche Ausbildungsalgorithmen und Rahmenempfehlungen für die heilkundlichen Maßnahmen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sowie die Erweiterung des Notfallbegriffs um psychische Notfälle und Fremdgefährdung. 

„Dass die standardisierte, softwaregestützte Notrufabfrage zur verbindlichen Grundlage jeder Disposition wird und das Gesundheitsleitsystem nicht länger eine Option, sondern eine Pflicht ist – das ist der eigentliche Durchbruch dieses Beschlusses. An genau diesen beiden Stellschrauben entscheidet sich, ob ein Hilferuf in Sekunden richtig eingeordnet und an die richtige Stelle geleitet wird. Das ist der Unterschied zwischen einem Rettungssystem und einem Zufallssystem“, kommentiert Christof Chwojka, Geschäftsführer Rettungsdienst der Björn Steiger Stiftung.

Vertane Chance: Hamburger Vorstoß zur verbindlichen Ersteinschätzung entfallen 

Mit Bedauern stellt die Stiftung fest, dass der weitergehende Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg – ein bundesweit verbindliches, standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren zu schaffen, welches die 116117, Terminservicestellen, Integrierten Notfallzentren und digitalen Zugangswegen zu einem gemeinsamen Steuerungssystem zusammenführt – im Plenum entfallen ist und damit nicht Teil der beschlossenen Stellungnahme wurde. Das Vorbild existiert längst: Über die österreichische Gesundheitsnummer 1450 schätzt geschultes medizinisches Fachpersonal jeden Anruf softwaregestützt ein und lotst Hilfesuchende verbindlich an die richtige Stelle – mit messbar weniger überfüllten Notaufnahmen und weniger Fehleinsätzen des Rettungsdienstes. 

„Während wir in Deutschland noch darüber streiten, ob man Anrufer überhaupt verbindlich steuern darf, rettet Österreich mit 1450 seit Jahren Leben und entlastet sein System. Dass der einzige Antrag, der dieses Vorbild aufgegriffen hat, heute nicht einmal beschlossen wurde, sagt mehr über den Zustand unserer Reformdebatte als jede Statistik“, so Steiger.

Die Kritik: Verbindlichkeit wird systematisch demontiert 

Eine Vielzahl der beschlossenen Ziffern zielt nach Bewertung der Stiftung nicht auf Verbesserung, sondern auf Verhinderung: 

  • Die Pflicht, Rahmenempfehlungen des Fachgremiums in den Entgeltverträgen zu berücksichtigen, soll ersatzlos entfallen; die Empfehlungen dürfen die planerischen Vorgaben der Länder nicht berühren, ihr Themenkatalog wird abschließend gefasst – Standards, an die sich niemand halten muss. 
  • Im Fachgremium sollen nur noch Länder und Krankenkassen stimmberechtigt sein; Leistungserbringer und wissenschaftliche Fachgesellschaften werden auf Mitberatung zurückgestuft, Beschlüsse an Zwei-Drittel-Quoren und eine Länder-Sperrminorität gebunden. 
  • Die Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums bei Untätigkeit des Gremiums soll ersatzlos gestrichen werden – keinerlei Konsequenz, wenn die Selbstverwaltung auf Zeit spielt. 
  • Rahmenempfehlungen zu Einsatzmitteln der Versorgung vor Ort – einschließlich des Gemeindenotfallsanitäters – sollen aus dem Katalog gestrichen werden. 
  • Verbindliche Eintreffzeiten des aufsuchenden Dienstes werden zu „Zielgrößen“ verwässert; die Erreichbarkeit Integrierter Notfallzentren wird von 30 auf „nach Möglichkeit 30, maximal aber 40 Minuten“ gestreckt; die Übergangsfrist für die Abrechnungsumstellung wird von zwölf auf 36 Monate verdreifacht. 

„Was hier vorliegt, ist das vertraute Drehbuch des deutschen Föderalismus: Man bekennt sich feierlich zur Reform und entzieht ihr im selben Atemzug jedes Durchsetzungsinstrument. Unverbindliche Empfehlungen, weiche Zielgrößen, großzügige Fristen – das ist exakt das Rezept, mit dem dieses Land 16 verschiedene Rettungsdienstgesetze, 16 verschiedene Hilfsfristen und eine Überlebenswahrscheinlichkeit nach Postleitzahl produziert hat. Wer heute beschließt, dass Standards unverbindlich sein sollen, der beschließt, dass Menschen weiterhin daran sterben, am falschen Ort zusammengebrochen zu sein“, so Steiger.

Die Forderungen an Bundesregierung und Bundestag 

  1. Verbindlichkeit wiederherstellen: Rahmenempfehlungen als bundesweite Mindeststandards mit Bindungswirkung, einschließlich Berücksichtigungspflicht in den Entgeltverträgen und Ersatzvornahmekompetenz des Bundes.
  2. Fachliche Expertise mit Stimmrecht: Leistungserbringer und wissenschaftliche Fachgesellschaften gehören mit Stimme an den Tisch des Fachgremiums. 
  3. Verbindliche Ersteinschätzung ins Gesetz: Der Bundestag muss aufnehmen, was im Bundesrat entfallen ist – nach dem Vorbild der österreichischen Gesundheitsnummer 1450, nicht als Prüfauftrag, sondern als Regelungsauftrag. 
  4. Keine Verwässerung der Erreichbarkeit: Festhalten am 30-Minuten-Kriterium für Integrierte Notfallzentren und an verbindlichen Eintreffzeiten des aufsuchenden Dienstes. 
  5. Tempo statt Fristenpoker: Übergangsfristen von maximal 24 Monaten statt der beschlossenen 36. 

„Der Bundestag hat jetzt die Wahl: Er kann aus diesem Gesetz die größte Strukturreform des Rettungswesens seit den 1970er-Jahren machen – oder das nächste Kapitel im Buch der verpassten Chancen. Wir werden jeden Abgeordneten daran messen, auf welcher Seite dieser Entscheidung er steht“, kommentiert Steiger.

Die Björn Steiger Stiftung wird das parlamentarische Verfahren als Stellungnahmegeberin weiter eng begleiten und steht Bundestag, Bundesregierung und Ländern mit ihrer Expertise zur Verfügung. 

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