Ein siebenjähriger Junge liegt bewusstlos auf dem Boden eines Einkaufsladens. Seine Mutter wählt panisch den Notruf, es vergehen wertvolle Sekunden, bis eine Verbindung zustande kommt. Als endlich jemand antwortet, kennt sie die Adresse nicht. Ohne Adresse kann kein Rettungswagen losgeschickt werden, heißt es - auch wenn der Laden in der Umgebung bekannt ist. Die Uhr tickt. Erst mit dem Anruf über das Festnetztelefon des Ladens wird die Adresse an die Leitstelle übermittelt. Als der Rettungsdienst eintrifft, ist es zu spät. Das Kind stirbt. Ein tragisches Einzelschicksal? Nein – bittere Realität in Deutschland, verursacht durch ein unzureichendes Rettungsdienstsystem.
Die Björn Steiger Stiftung kämpft seit mehr als 55 Jahren für eine Verbesserung des Rettungswesens – mittlerweile in dritter Generation. Doch die strukturellen Defizite sind weiterhin gravierend: Technisch veraltete Notrufsysteme, die es nicht ermöglichen, Anrufer sofort zu orten. Obwohl es Pflicht ist in der EU! Unterschiedliche Zuständigkeiten und keine Vernetzungen der Leitstellen, die zu Verzögerungen führen. Fehlende Standards bei den Befugnissen der Rettungskräfte, die von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich geregelt sind, kosten Menschenleben. Trotz zahlreicher Mahnungen und Lösungsvorschläge bleibt die Politik untätig. Deshalb bleibt nur ein letzter Schritt: die Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg, stellvertretend für alle Bundesländer.
Jeder Mensch in Deutschland hat ein verfassungsmäßiges Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein gut funktionierendes Rettungsdienstsystem ist eine Grundvoraussetzung dafür. Doch Bund und Länder vernachlässigen ihre Pflicht, dieses System an moderne Anforderungen anzupassen. Die Björn Steiger Stiftung sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Verfassung und zieht deshalb vor das höchste Gericht. Ziel ist eine grundlegende Reform, die schnelle und standardisierte Hilfe für alle sicherstellt.
Technische Lösungen existieren längst: Eine automatische Standortübermittlung könnte die Einsatzzeiten drastisch verkürzen. Einheitliche Standards und vernetzte Leitstellen würden lange Anfahrtszeiten verhindern. Andere Länder (bspw. Österreich) zeigen, dass ein solches System funktioniert. Doch in Deutschland verhindern aktuell bürokratische Hürden und politische Trägheit die Umsetzung. Die Folgen sind dramatisch – Menschen sterben, weil die Hilfe zu spät kommt.
Die Verfassungsbeschwerde ist ein Weckruf an die Verantwortlichen. Es geht nicht um politische Machtspiele, sondern um Menschenleben. Uns ist es dabei wichtig zu betonen, dass sich die Verfassungsbeschwerde ausschließlich gegen das System richtet, in dem die dort tätigen Rettungskräfte selbst Opfer und Benachteiligte sind. Eine Änderung des Systems würde auch zu ihrer Entlastung führen und damit der Bevölkerung zugute kommen. Die Björn Steiger Stiftung wird weiter kämpfen, bis der Rettungsdienst endlich so aufgebaut ist, wie es jeder Mensch in Deutschland verdient: zuverlässig, schnell und lebensrettend.
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