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25.10.2023

Steiger Stiftung kritisiert Schließung der Notfallpraxen

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Kassel vom Dienstag, 24. Oktober 2023 (Aktenzeichen B 12 R 9/21 R) und den damit verbundenen Schließungen mehrerer Notfallpraxen in Baden-Württemberg hat sich die Björn Steiger Stiftung kritisch zu den kommenden Einschränkungen bei den ärztlichen Bereitschaftsdiensten geäußert. Demnach sollen bis zu 3 000 freiwillige Bereitschaftsärzte – sogenannte Poolärzte - nun wegen sozialversicherungsrechtlicher Probleme nicht mehr ihren Dienst versehen dürfen.

„Mit großer Verwunderung und Sorge haben wir die Berichte über die Schließung von Notfallpraxen in Baden-Württemberg gelesen. In Zeiten der überbordenden Belastung für die Rettungsdienste und die Notaufnahmen in den Krankenhäusern ist es ein mehr als schildbürgerhafter Vorgang, jetzt jene Erstanlaufstelle für die Bevölkerung einzuschränken oder gar zu schließen, die für die niederschwellige Versorgung ganz wesentlich ist - nämlich die Notfallpraxen“, sagte Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung am Mittwoch in Winnenden.

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