

In den nachfolgenden Zahlen sind alle Einnahmen und Ausgaben der Stiftung bürgerlichen Rechts sowie der drei gemeinnützigen GmbHs (Björn Steiger Stiftung gGmbH, BSS-MEHRSi gGmbH, BSS-Sani Sanelli gGmbH) und einer GmbH (BiTOS GmbH) im Jahre 2009 insgesamt berücksichtigt. Alle GmbHs sind im 100% Eigentum
der Stiftung bürgerlichen Rechts.
Somit hatte die Stiftung im Jahre 2009 durch Spenden, Förderbeträge, Zuschüsse, Zinseinnahmen aus der Vermögensverwaltung und gewerbliche Umsätze Einnahmen in Höhe von über 17 Mio. EUR erzielt.
Für die gemeinnützigen Bereiche der Stiftung wie der Betrieb der Notruftelefone, Projektkosten der gemeinnützigen Initiativen "Kampf dem Herztod", Baby-Notarztwagen, "Sani Sanelli", "MEHRSi", dem Bereich Luftrettung und der Aktion "Retten macht Schule" wurden insgesamt 13,7 Mio. EUR aufgewendet. Die Personalkosten für den operativen Bereich sind in diesen Kosten nicht berücksichtigt. Das entspricht einem Projekt- und Aufgabenerfüllungsanteil (ohne Lohn- und Gehaltskosten) für die in der Satzung festgelegten Bereiche von 80,5%.
Für die allgemeinen Verwaltungskosten wie Raummiete, Werbung, Fremdleistungen, Rechtsberatungen, Porto und Fuhrpark-Kosten, Reisekosten usw. wurden 1,2 Mio. EUR aufgewendet. Dies entspricht einem Anteil von 7% der Gesamtaufwendungen.
Die Lohn- und Gehaltskosten belaufen sich auf 1,3 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anteil von 7,6% der Gesamtaufwendungen. 44% der Lohnkosten entfallen hierbei auf die Verwaltung und 56% auf Personal im operativen Bereich wie Wartungsmonteure für Notruftelefone oder Personal zur direkten Durchführung aller Stiftungs-Projekte wie z.B. "Retten macht Schule".
Die Zinsaufwendungen von Bankdarlehen zur Vorfinanzierung einzelner Projekte beliefen sich 2009 auf 0,8 Mio. EUR. Das entspricht einem Anteil von 4,7%.
Aktuell wird dem hauptamtlichen Präsidenten der Stiftung eine jährliche Vergütung in Höhe von brutto 98.400 EUR bezahlt. Diese Vergütung wird dem Verwaltungsbereich zugeordnet. Der Präsident haftet persönlich mit seinem Privatvermögen und hat für die Darlehen der Stiftung eine persönliche Bürgschaft abgegeben. Auch wegen dieses persönlichen Risikos und der hohen Verantwortung hält der Präsidialrat der Stiftung - als einzig zuständiges Gremium für die Festlegung der Vergütungen der leitenden Angestellten - diese für angemessen.